

Seit dem 01.04.2024 gelten für die Verordnung von medizinischem Cannabis in Deutschland angepasste gesetzliche Regelungen. Ärztinnen und Ärzte können cannabinoidhaltige Arzneimittel – mit Ausnahme in der Zahn- und Tiermedizin – unter veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen verordnen. Medizinisches Cannabis unterliegt seither nicht mehr den bisherigen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes. Ob eine Behandlung infrage kommt, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt im individuellen Fall.
Informationen zur Kostenübernahme durch Krankenkassen finden Sie hier.
Auch Rezepte aus ärztlichen Videosprechstunden können bei Fox20 eingereicht werden. Voraussetzung für die Versorgung ist stets eine gültige ärztliche Verordnung sowie die anschließende pharmazeutische Prüfung durch unser Team.
Bitte informieren Sie sich über geeignete ärztliche Behandlungsmöglichkeiten und die jeweiligen Voraussetzungen einer Verordnung.