GKV-Erstattung von Medizinalcannabis: Aktuelle Regelungen seit Juli 2026
Für gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten gelten seit dem 30.07.2026 neue Regelungen bei der Erstattung von Medizinalcannabis. Cannabisblüten gehören grundsätzlich nicht mehr zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und werden daher nicht mehr zulasten der Krankenkasse übernommen.
Für andere cannabisbasierte Arzneimittel gelten abweichende Vorgaben. Cannabisextrakte, Dronabinol-Zubereitungen und andere Rezepturarzneimittel können grundsätzlich weiterhin erstattungsfähig sein. Allerdings ist in der Regel zunächst ein mindestens sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel vorgesehen, bevor eine Kostenübernahme für entsprechende Rezepturarzneimittel infrage kommt.
Ob im Einzelfall eine Kostenübernahme möglich ist, richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Regelungen und der Entscheidung der jeweiligen Krankenkasse. Patientinnen und Patienten sollten sich daher vor Beginn der Behandlung bei ihrer behandelnden Ärztin oder ihrem behandelnden Arzt sowie ihrer Krankenkasse über die aktuellen Voraussetzungen informieren.
Hinweis: Verordnungen von Cannabisblüten sind seither nur noch als Selbstzahler oder über ein Privatrezept möglich.