Wann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für medizinisches Cannabis?
Seit dem Inkrafttreten des Medizinal-Cannabisgesetzes im Jahr 2024 wurde der bisherige Genehmigungsvorbehalt für bestimmte ärztliche Fachgruppen in festgelegten Fällen aufgehoben. Das bedeutet, dass vor Beginn der Behandlung nicht mehr in jedem Fall eine vorherige Genehmigung der gesetzlichen Krankenkasse für Kostenübernahme erforderlich ist.
Ob eine Kostenübernahme möglich ist und ob vor Therapiebeginn ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden muss, hängt von den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen sowie den Umständen des Einzelfalls ab. Die Entscheidung über die Verordnung trifft die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Soweit eine Genehmigung erforderlich ist, entscheidet die zuständige Krankenkasse über die Kostenübernahme.
Patientinnen und Patienten sollten sich bei Fragen zur Verordnung oder Kostenerstattung an ihre behandelnde Praxis sowie ihre Krankenversicherung wenden.